AGB

Stornobedingungen: Von der Entrichtung der Mietkosten wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen Gründen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Der Mieter muss nach dem Gesetz 90% der Miete zahlen, sofern sich kein Ersatzmieter findet. Sofern das Mietobjekt für die vereinbarte Mietzeit ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden kann, hat der Mieter zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes eine Bearbeitungspauschale von 10% der ursprünglichen Miete zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.